In diesem Abschnitt finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Dienstleistungen von StayUp Personaltraining. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Rahmenbedingungen der Leistungen im Personaltraining. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie diese Bedingungen, die darauf abzielen, Transparenz und ein faires Miteinander zu gewährleisten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für StayUp PT
Standort: Puderbach im Westerwald
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen StayUp PT (StayUp Personaltraining) und seinen Kunden geschlossen werden.
1.2. StayUp PT bietet ausschließlich therapeutisches Personaltraining an, das bei den Kunden zu Hause oder im Fitnessstudio durchgeführt wird. Die angebotenen Leistungen richten sich an Selbstzahler. Eine Abrechnung über Krankenkassen oder andere Versicherungen erfolgt nicht.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand sind die therapeutischen Personaltraining-Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden und der Gesundheitsförderung dienen.
2.2. Das Angebot umfasst keine weiteren Leistungen, sondern ausschließlich therapeutisches Personaltraining.
2.3. Die Buchung erfolgt über verschiedene Pakete, die in den folgenden Varianten angeboten werden:
3. Terminvereinbarungen und Stornierungsbedingungen
3.1. Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
3.2. Eine Stornierung von Terminen ist mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erforderlich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird das volle Honorar des geplanten Termins in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise für die angebotenen Pakete und Leistungen sind dem jeweiligen Angebotskonzept zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zahlungen können in bar, per Rechnung oder per PayPal erfolgen. Bei Buchung von Paketen ist die Zahlung im Voraus fällig.
4.3. Für Einsätze außerhalb von Puderbach im Westerwald wird eine Anfahrtspauschale von 0,50 Euro pro Kilometer berechnet.
4.4. Individuelle Rabatte, etwa bei regelmäßigen Behandlungen oder im Rahmen von Firmenvereinbarungen, werden gesondert vereinbart.
5. Sonstige Kosten
5.1. Sollten aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden zusätzliche Kosten (z. B. Eintrittsgelder, Platzmieten) anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen.
5.2. Kauft StayUp PT im Auftrag des Kunden Produkte (z. B. Sportartikel) ein, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von StayUp PT.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1. Sollte der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, dies spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings mitzuteilen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar des Termins voll berechnet.
6.2. Bei Krankheit (mit Nachweis) oder anderweitiger, rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden nicht wahrgenommene Termine selbstverständlich nachgeholt.
6.3. Sollte die Durchführung des Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. ungünstige Wetterverhältnisse) nicht möglich oder gefährlich sein, wird das Training, sofern möglich, alternativ indoor durchgeführt oder nach Absprache verschoben.
6.4. In Ausnahmefällen (z. B. Krankheit oder Urlaub von StayUp PT) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
7. Ersatzansprüche
7.1. Bei einer kurzfristigen Absage seitens StayUp PT bestehen keine Ersatzansprüche. Bereits gezahlte Einheiten werden jedoch angerechnet oder gutgeschrieben.
8. Kündigung vor Ablauf des Vertrags
8.1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als zwei Einheiten des gebuchten Pakets in Anspruch genommen hat. Für bereits absolvierte Einheiten wird der Preis einer einzeln gebuchten Trainingseinheit berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine korrigierte Endabrechnung per E-Mail; bereits geleistete Zahlungen werden ggf. anteilig erstattet.
8.2. Ab der Inanspruchnahme von mehr als zwei Einheiten besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Einheiten.
8.3. Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn StayUp PT wiederholt unentschuldigt zu vereinbarten Terminen nicht erscheint. In diesem Fall werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen vergütet; etwaige Rabatte bleiben selbstverständlich berücksichtigt.
8.4. Sollte StayUp PT aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit vorzeitig beenden müssen, erhält der Kunde die bereits bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Einheiten erstattet oder es wird – nach Absprache – ein gleichwertiger Ersatztrainer vermittelt.
8.5. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
9. Datenschutz
9.1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von StayUp PT ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen gespeichert und verarbeitet.
9.2. Auf Wunsch des Kunden oder spätestens 24 Monate nach der letzten Trainingseinheit werden diese Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
10. Geheimhaltung
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von StayUp PT sowie etwaiger Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren – auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung.
10.2. StayUp PT verpflichtet sich ebenfalls, über alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhaltenen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle für die Vertragsdurchführung relevanten Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form (z. B. telefonisch oder per E-Mail) auszutauschen.
11.2. StayUp PT behält sich das Recht vor, auch für andere Kunden tätig zu werden. Hierfür ist keine vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich.
11.3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich weder negativ über den jeweils anderen noch über dessen Produkte oder Dienstleistungen äußern.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, wirksame Regelung zu treffen.
12.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Puderbach im Westerwald. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB treten mit Vertragsschluss in Kraft.
StayUp PT
Puderbach im Westerwald
Bitte beachten Sie, dass diese AGB auf die spezifischen Leistungen und Gegebenheiten von StayUp PT zugeschnitten sind. Änderungen einzelner Punkte oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
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